Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zum Mieten und Fahren der Flösse  "Henny und Karla", benötigen sie keinen Sportbootführerschein. Für das Floss "Luise" benötigen sie einen Sportbootführerschein-Binnen, oder sie bekommen von mir nach erfolgter 3 stündiger Einweisung, in Theorie und Praxis, einen kostenpflichtigen Charterschein. Für das Wohnmobil benötigen sie einen Führerschein der Klasse B (alt 3). Um ein Floß mieten zu können, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Um das Wohnmobil mieten zu können müssen sie mindesten 25 Jahre alt sein und mindestens 2 Jahre im Besitz eines gültigen Führerscheines. Mit den Flössen dürfen sie, mit einigen wenigen Ausnahmen und der Einhaltung der Schifffahrtsregeln, alle Gewässer der Oberen Havelwasserstraße, der Müritz-Havel Wasserstraße, Rheinsberger, Zehdenicker und Lychener Gewässer befahren. Mit dem Wohnmobil dürfen sie,innerhalb von Deutschland, grundsätzlich überall und auch nach Sonnenuntergang fahren. Keine Vermietung für Festivals wie die Fusion, Airbeat One etc.

Die Müritz darf mit den Flössen nicht befahren werden.

Des weiteren dürfen Sie, mit den Flössen, nicht fahren:

- nach Sonnenuntergang
- ab Windstärke 5 (suchen Sie eine windstille Bucht oder fahren Sie in einen schützenden Hafen)
- wenn Sie unter dem Einfluß berauschender Mittel wie Alkohol oder Drogen stehen
- Sie infolge körperlicher oder geistiger Einschränkung nicht dazu in der Lage sind

Das Grillen und offenes Feuer sind auf den Flössen Karla und Henny nicht gestattet. Für das Floß Luise kann ,bei Bedarf, ein Gasgrill (kostenpflichtig) zur Verfügung gestellt werden.
Das Dach dient nur zur Ablage von Boards und anderen Wasserspiel-und Sport Utensilien.Das Betreten des Daches erfolgt auf eigene Gefahr und nur wenn das Floss steht. Die Haftbarkeit des Vermieters wird beim Betreten und Verlassen des Daches und  bei eventuell daraus entstehenden Verletzungen ausgeschlossen. Es ist auf Schwimmer zu achten. Zu Stränden und Bade- bzw. Schwimmabschnitten immer ausreichend Abstand halten und vorausschauend fahren. Fahrgastschifffahrt, Berufsschifffahrt, Ruder- und Segelboote haben immer Vorfahrt. Nachts ist ruhestörender Lärm zu unterlassen.
Den Anweisungen der Wasserschutzpolizei, des Schleusenwärters und anderen Mitarbeitern des WSA ist Folge zu leisten.Das Befahren der betonnten Fahrrinne ist einzuhalten.
Müll und Essensreste sind fachgerecht zu entsorgen und dürfen nicht ins Wasser geworfen werden. Raucher werden gebeten ihre Zigaretten im Aschenbecher zu entsorgen.Zu Ihrer Sicherheit wird empfohlen die an Bord befindlichen Rettungswesten anzulegen. Bei Schulklassen und Jugendgruppen etc. ist das Anlegen der Westen grundsätzlich Pflicht.

Es wird ausdrücklich darum gebeten dass sich der Mieter bzw die Mieterin und seine bzw ihre Mitreisenden, rücksichtsvoll anderen gegenüber Verhalten. Es wird des weiteren gebeten dass alle Menschen pfleglich mit dem Mietobjekt umgehen.                                                                                          Bei Unfällen und Schäden ist der Vermieter sofort zu benachrichtigen. Für Schäden die durch große Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Nichtbeachtung der Vertragsbedingungen entstehen haftet in vollem Umfang der Mieter. Die Haftung des Mieters ist dabei nicht auf die Höhe der Kaution beschränkt.

Nach Vertragsabschluss, dabei gilt die Buchungsbestätigung per E-Mail als dieser, werden 50% der Gesamtsumme fällig die innerhalb der nächsten 7 Tage zu begleichen sind. Die restlichen 50% sind spätestens 28 Tage vor Fahrtantritt zu begleichen. Der Mietvertrag verliert seine Gültigkeit sollte der geforderte Betrag nicht, nach spätestens 2 maliger Zahlungserinnerung, beglichen worden sein. Dies gilt für die An- und Restzahlung.
Bei kurzfristigen Buchungen ist der Betrag zu 100% und sofort zu begleichen, per Überweisung oder am Abreisetag in Bar.

Kann ein Mieter eine Reise nicht antreten, so teilt er es unverzüglich mit. Bei Rücktritten ab 28 Tage vor Fahrtantritt sind 50% und ab 7 Tage vor Fahrtantritt 100% des Gesamtpreises fällig. Kann das Mietobjekt über den gleichen Zeitraum anderweitig vermietet werden, behalte ich mir eine Bearbeitungs- und Stornierungsgebühr in Höhe von 55 EUR vor.
Der Verleih der Flösse findet auch bei Regen und Wind bis zu 4 Bft statt und berechtigt den Mieter nicht zum Rücktritt.
Es wird empfohlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

Der Mieter übernimmt das Fahrzeug auf eigene Verantwortung und haftet für alle mitreisenden Personen. Der Vermieter hat dafür Sorge zu tragen, dass das Mietobjekt in einem gereinigten, ordentlichen und fahrbaren Zustand übergeben wird. Desweiteren liegt es in seiner Verantwortung, dass sich bei Reiseantritt alle sicherheitsrelevanten Ausstattungsutensilien auf und in dem Mietobjekt befinden.
Sollte sich die Abreise auf Grund schlechten Wetters verzögern, so ist der Vermieter dafür nicht haftbar zu machen.
Das Mietobjekt ist pünktlich am vereinbarten Übergabeort gereinigt zu übergeben. Die Aussenreinigung beim Wohnmobil übernimmt der Vermieter. Sollte das Mietobjekt nicht zum vereinbarten Termin, oder nicht gereinigt übergeben werden, wird dies dem Mieter in Rechnung gestellt.

Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur nach Verfügbarkeit und nach Absprache und Zustimmung des Vermieters möglich.

Der Kautionsgebtrag  je Mietobjekt ist vor Fahrtantritt in Bar zu begleichen.

Das Mitführen von Haustieren,auf den Flössen, ist gestattet.

 

Stand: 07.07.2023